Vermächtnis

Vermächtnis

Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden. Bei dem Vermächtnisanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Nachlass. Es bedarf daher noch der besonderen Handlung/Übertragung des Vermächtnisgegenstands durch den oder die Erben an den Vermächtnisnehmer.

Das Vermächtnis kann als Forderungsvermächtnis, Gattungsvermächtnis, Verschaffungsvermächtnis / Vermächtnis fremder Gegenstände, Vorausvermächtnis, Wahlvermächtnis oder Zweckvermächtnis ausgestaltet werden.

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