Grabpflege

Grabpflege

Über die Pflicht einen Leichnam zu bestatten, die in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt ist, hinaus gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Grabpflege.

Die Grabpflege kann in den jeweiligen Friedhofsordnungen der Gemeinden geregelt sein.

Für die Erben ist dabei zu unterscheiden zwischen der sog. Mindestliege- oder Mindestnutzungsdauer einer Grabstätte und der Wahlnutzungsdauer. Während der Mindestnutzungsdauer sind die aufgrund der Friedhofsordnungen notwendigen Grabpflegekosten durch die Erbengemeinschaft zu tragen. Darüber hinaus (nach noch herrschender Rechtsmeinung) nicht mehr.

« zurück