Dreimonatseinrede

Dreimonatseinrede

Durch Erhebung der Dreimonatseinrede ist der Zugriff von Gläubigern des Nachlasses für die ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft beschränkt auf den Nachlass.

Grundsätzlich haftet der Erbe auch mit seinem eigenen Vermögen für die Nachlassverbindlichkeit. Die Dreimonatseinrede gibt dem Erben Gelegenheit sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Haftungsbeschänkung auf das Nachlassvermögen einzuleiten.

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