Pflichtteilsergänzungsanspruch

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gehört zum Pflichtteilsrecht. Er besteht neben dem Pflichtteil. Verschenkt der Erblasser Gegenstände aus seinem Vermögen, um den Nachlass zu schmälern, ist der Wert dieser Gegenstände dem Nachlass hinzuzurechnen.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht in dem Differenzbetrag zwischen dem Anspruch aus dem vorhandenen Nachlass und dem rechnerischen Anspruch aus dem Nachlass unter Berücksichtigung des durch den Erblasser verschenkten Gegenstands. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch kann auch einem Erben zustehen.

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