Sonderrechtsnachfolge

Sonderrechtsnachfolge

Die Sonderrechtsnachfolge bezeichnet den Vorgang des Nachrückens eines Erben in einzelne Rechtspositionen. Im deutschen Erbrecht gilt grundsätzlich die Gesamtrechtsnachfolge, weshalb eine Sonderrechtsnachfolge grundsätzlich nicht zulässig ist.

Das Gesetz sieht bestimmte Ausnahmen vor. Die Sonderrechtsnachfolge ist zulässig im Mietrecht beim Eintritt in das Mietverhältnis des Erblassers, im Rahmen der Nachfolgeklausel bei der Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften, beim Übergang laufender Sozialleistungen und bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen Hofs nach den Vorschriften der Höfeordnung,

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