Auflage

Auflage

Von der Auflage spricht man, wenn der Erblasser durch Testament den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichtet, ohne dass er einem anderen ein Recht auf diese Leistung zuwendet. Häufig wird durch den Erblasser die Regelung der Grabpflege durch eine Auflage bestimmt.

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