Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Mit dem Erbfall entsteht für den Erben die Erbschaftssteuer. Der Anfall der Steuer ist vom Verwandtschaftsverhältnis bzw. der Ehe/Lebenspartnerschaft abhängig. Je nach Grad der Verwandtschaft/Ehe/Lebenspartnerschaft bestimmt das Erbschaftssteuergesetz verschieden hohe Freibeträge und Steuerklassen. Auch die Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände (bzw. die Übertragung von Vermögensgegenständen zu einer bestimmten Nutzung) z.Bsp. eines Familienheims, kann steuerlich privilegiert sein.

Wird Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen, fällt nicht Erbschaftssteuer sondern Schenkungssteuer an.

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