Vorerbschaft / Nacherbschaft

Vorerbschaft / Nacherbschaft

Die Vorerbschaft/Nacherbschaft regelt die Erbfolge über mehr als eine Generation hinweg. Der Vorerbe ist in seinem Recht über das Erbe zu verfügen beschränkt. Dies ermöglicht dem Erblasser sicherzustellen, dass sein Vermögen über eine Generation hinweg übertragen werden kann. Der Vorerbe kann von den Beschränkungen in weiten Teilen auch befreit werden. Die Vor-/Nacherbschaft kann aus steuerlichen Gesichtspunkten sowohl sehr vorteilhaft sein als auch sehr nachteilig.

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