Erbenhaftung

Erbenhaftung

Die Erben treten an die rechtliche Stelle des Erblassers. Sie erhalten damit nicht nur das Vermögen des Erblassers, sie haften auch für alle Verbindlichkeiten des Erblassers (Erblasserschulden), für die durch den Erbfall entstehenden Kosten (Erbfallschulden) sowie für die Verbindlichkeiten, die durch die Verwaltung des Nachlasses entstehen (Nachlasserbenschulden).

Die Erben haften für diese Schulden grundsätzlich auch mit dem eigenen Vermögen (unbeschränkte Haftung). Bei den Erblasserschulden können die Erben im Falle der Überschuldung des Nachlasses aber die Haftung durch die Nachlassverwaltung und das Nachlassinsolvenzverfahren auf den Nachlass beschränken und so ihr eigenes Vermögen schützen.

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