Die Erben treten an die rechtliche Stelle des Erblassers. Sie erhalten damit nicht nur das Vermögen des Erblassers, sie haften auch für alle Verbindlichkeiten des Erblassers (Erblasserschulden), für die durch den Erbfall entstehenden Kosten (Erbfallschulden) sowie für die Verbindlichkeiten, die durch die Verwaltung des Nachlasses entstehen (Nachlasserbenschulden).
Die Erben haften für diese Schulden grundsätzlich auch mit dem eigenen Vermögen (unbeschränkte Haftung). Bei den Erblasserschulden können die Erben im Falle der Überschuldung des Nachlasses aber die Haftung durch die Nachlassverwaltung und das Nachlassinsolvenzverfahren auf den Nachlass beschränken und so ihr eigenes Vermögen schützen.
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Das Landgericht Neuruppin hatte mit Urteil vom 05.05.2017 (Az: 5 O 265/15) über die Frage […]
Wir laden Sie herzlich zum Expertenvortrag „Vermögensgestaltung, bleiben Sie nicht passiv!“ am 10. Januar 2017 […]
Q Logo - das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz und Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper haben sich deshalb dazu entschlossen, neben der Ihnen als Fachanwälte obliegenden Fortbildungsverpflichtung auch die durch die Bundesrechtsanwaltskammer für die Verleihung des Q-Logos geforderten Nachweise zu erfüllen und hierdurch eine hohe Qualifikation sicherzustellen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt mit der Verleihung des Q-Logos Anwälten die Möglichkeit den Nachweis der Qualitätssicherung anwaltlicher Leistung durch ständige Fortbildung zu belegen.
Das Q-Logo wird nur bei Nachweis umfangreicher Fortbildung an den jeweiligen Anwalt verliehen. Die Verleihung ist nicht dauerhaft und muss regelmäßig durch weitere Fortbildung gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
Das Fortbildungszertifikat ist verliehen an unsere Rechtsanwälte Frederick Pitz und Manfred Zipper
Weitere Informationen zum Q-Logo finden Sie auf der Webseite der Bundesrechtanwaltskammer: www.brak.de