Repräsentationssystem

Repräsentationssystem

Hierunter versteht man, dass der dem Erblasser am nächsten stehende Verwandte seine eigenen Abkömmlinge von der Erbschaft ausschließt, er repräsentiert seinen Stamm.

Im deutschen Erbrecht regelt das Repräsentationsprinzip gemeinsam mit dem Eintrittsprinzip die gesetzlichen Erbfolge.

Verstirbt der Repräsentant eines Stammes, tritt an seine Stelle der diesem in der Linie folgende, der bisher ausgeschlossen war.

Das Repräsentationsprinzip gilt innerhalb der Ordnungen und knüpft dabei an das Stammes- bzw. Liniensystem an. Es ist danach immer zu betrachten, wer in der jeweiligen Linie als nächstes folgt. Es erbt immer nur der in der Linie dem Erblasser am nächsten stehende. Bei gleich nahen Erben, erben diese zu gleichen Teilen.

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