Testierfähigkeit

Testierfähigkeit

Die Testierfähigkeit ist die Fähigkeit des Menschen, ein Testament zu errichten, es zu ändern oder aufzuheben.

Testierfähig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Trotz Minderjährigkeit bedarf der Testierfähige nicht der Zustimmung seiner Eltern zur Errichtung des Testaments.

Testierfähig ist, wer in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann ein Testament nicht errichten. Testierfähig ist nicht, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung diese Folgen nicht absehen kann.

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