Die Errichtung eines Testaments bedarf der besonderen Form. Ein Testament muss handschriftlich verfasst und vom Testierenden eigenhändig unterzeichnet sein.
Möchte der Testierende ein Testament errichten und kann diese Form nicht einhalten, weil er etwa schwer erkrankt im Krankenhaus liegt oder sich in einer Notlage befindet, und ist kein Notar verfügbar, der ein notarielles Testament errichten kann, besteht die Möglichkeit ein Nottestament zu errichten.
Das Nottestament kann vor dem Bürgermeister oder vor Zeugen errichtet werden. Das Nottestament unterliegt zum Schutz des Testierenden starken Regulierungen und ist nur zeitlich begrenzt gültig.
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Q Logo - das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz und Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper haben sich deshalb dazu entschlossen, neben der Ihnen als Fachanwälte obliegenden Fortbildungsverpflichtung auch die durch die Bundesrechtsanwaltskammer für die Verleihung des Q-Logos geforderten Nachweise zu erfüllen und hierdurch eine hohe Qualifikation sicherzustellen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt mit der Verleihung des Q-Logos Anwälten die Möglichkeit den Nachweis der Qualitätssicherung anwaltlicher Leistung durch ständige Fortbildung zu belegen.
Das Q-Logo wird nur bei Nachweis umfangreicher Fortbildung an den jeweiligen Anwalt verliehen. Die Verleihung ist nicht dauerhaft und muss regelmäßig durch weitere Fortbildung gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
Das Fortbildungszertifikat ist verliehen an unsere Rechtsanwälte Frederick Pitz und Manfred Zipper
Weitere Informationen zum Q-Logo finden Sie auf der Webseite der Bundesrechtanwaltskammer: www.brak.de