Nottestament

Nottestament

Die Errichtung eines Testaments bedarf der besonderen Form. Ein Testament muss handschriftlich verfasst und vom Testierenden eigenhändig unterzeichnet sein.

Möchte der Testierende ein Testament errichten und kann diese Form nicht einhalten, weil er etwa schwer erkrankt im Krankenhaus liegt oder sich in einer Notlage befindet, und ist kein Notar verfügbar, der ein notarielles Testament errichten kann, besteht die Möglichkeit ein Nottestament zu errichten.

Das Nottestament kann vor dem Bürgermeister oder vor Zeugen errichtet werden. Das Nottestament unterliegt zum Schutz des Testierenden starken Regulierungen und ist nur zeitlich begrenzt gültig.

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