Hypothetischer Wille

Hypothetischer Wille

Der hypothetische Wille des Erblassers ist durch Auslegung zu ermitteln, wenn eine Regelung in einem Testament oder Erbvertrag nicht hinreichend bestimmt und damit nicht eindeutig ist.

Es ist zu ermitteln, was der Erblasser tatsächlich gewollte hatte (bzw. haben könnte). Für die Ermittlung des wahren Erblasserwillen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Umstände außerhalb des Testaments berücksichtigt werden.

 

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