Notar

Notar

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amts, das ihm vom Staat verliehen worden ist. Als Träger eines öffentlichen Amts ist er im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege und zur Beurkundung von Rechtsvorgängen tätig. Das Gesetz, insbesondere das Erbrecht sieht für Bestimmte Rechtsvorgänge (Ausschlagung eines Testaments, Verzicht auf den Pflichtteil, Errichtung eines Erbvertrags – nicht Errichtung eines Testsaments!) die notarielle Beurkundung vor.

Der Notar ist nicht Parteivertreter (wie der Rechtsanwalt), sondern unparteiischer Rechtsbeistand.

Das Amt des Notars wird durch Rechtsanwälte ausgeübt. Eine Ausnahme besteht in Baden-Württemberg, dort werden die Notariate bis voraussichtlich 01.01.2018 durch Amtsnotare (die keine Rechtsanwälte sind) geführt. In Baden werden die Nachlassgerichte durch die Notariate geführt. Die Notare sind in Baden in einer Doppelfunktion tätig – als Notar und als Nachlassrichter.

« zurück