Schlusserbe

Schlusserbe

Schlusserbe ist die Person, die in einem gemeinschaftlichen Testament als Erbe nach dem Versterben des Längerlebenden bedacht ist, also der Erbe des zweiten Erbfalls.

Der Begriff des Schlusserben wird häufig verwechselt mit dem Nacherben bei der Vor-/Nacherbfolge.

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