Ist die Regelung in einem Testament oder Erbvertrag nicht eindeutig oder abschließend getroffen, muss im Wege der Auslegung ermittelt werden, was der Erblasser tatsächlich gewollt hat.
Ist die Regelung mehrdeutig, ist im Wege der erläuternden Auslegung der wahre Wille des Erblassers zu erforschen. Ist eine Regelung nicht abschließend, ist der hypothetische Wille des Erblassers zu ermitteln.
Bei der Auslegung können unter bestimmten Voraussetzungen auch Tatschen außerhalb des Testaments berücksichtigt werden.
Das Gesetz bestimmt hierfür Auslegungsregeln. Diese sind aber erst dann anzuwenden, wenn die Erforschung des Willens des Erblassers nicht hinreichend sicher möglich ist.
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Q Logo - das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz und Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper haben sich deshalb dazu entschlossen, neben der Ihnen als Fachanwälte obliegenden Fortbildungsverpflichtung auch die durch die Bundesrechtsanwaltskammer für die Verleihung des Q-Logos geforderten Nachweise zu erfüllen und hierdurch eine hohe Qualifikation sicherzustellen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt mit der Verleihung des Q-Logos Anwälten die Möglichkeit den Nachweis der Qualitätssicherung anwaltlicher Leistung durch ständige Fortbildung zu belegen.
Das Q-Logo wird nur bei Nachweis umfangreicher Fortbildung an den jeweiligen Anwalt verliehen. Die Verleihung ist nicht dauerhaft und muss regelmäßig durch weitere Fortbildung gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
Das Fortbildungszertifikat ist verliehen an unsere Rechtsanwälte Frederick Pitz und Manfred Zipper
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