Auslegung (eines Testaments/Erbvertrags)

Auslegung (eines Testaments/Erbvertrags)

Ist die Regelung in einem Testament oder Erbvertrag nicht eindeutig oder abschließend getroffen, muss im Wege der Auslegung ermittelt werden, was der Erblasser tatsächlich gewollt hat.

Ist die Regelung mehrdeutig, ist im Wege der erläuternden Auslegung der wahre Wille des Erblassers zu erforschen. Ist eine Regelung nicht abschließend, ist der hypothetische Wille des Erblassers zu ermitteln.

Bei der Auslegung können unter bestimmten Voraussetzungen auch Tatschen außerhalb des Testaments berücksichtigt werden.

Das Gesetz bestimmt hierfür Auslegungsregeln. Diese sind aber erst dann anzuwenden, wenn die Erforschung des Willens des Erblassers nicht hinreichend sicher möglich ist.

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