Wahlvermächtnis

Wahlvermächtnis

Bei dem Wahlvermächtnis bestimmt der Erblasser, dass der durch das Vermächtnis Bedachte selbst oder ein vom Erblasser bestimmter Dritter für den Vermächtnisnehmer einen von mehreren Gegenständen auswählen darf, den der Bedachte dann aus dem Nachlass erhält.

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