Annahme der Erbschaft

Annahme der Erbschaft

Die Erklärung, dass der Erbe die Erbschaft annimmt. Häufig falsch verstanden wird dabei, dass die Erbschaft mit dem Versterben des Erblassers dem Erben automatisch zufällt und es daher streng genommen keiner Annahme ausdrücklichen Annahme bedarf. Richtiger wäre es daher, statt von der Annahme vom Verzicht auf das Ausschlagungsrecht zu sprechen.

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