Nachlassverbindlichkeiten

Nachlassverbindlichkeiten

Unter den Nachlassverbindlichkeiten sind, abstrakt gesprochen, all diejenigen Verbindlichkeiten zu verstehen, für die das Vermögen des Erblassers haftet. Dies sind die Verbindlichkeiten, die der Erblassers selbst eingegangen ist (Erblasserschulden) und die Verbindlichkeiten, die durch seinen Tod entstanden sind (Erbfallschulden).

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen auch die Verbindlichkeiten, die durch die Verwaltung des Nachlasses entstanden sind (Nachlasserbenschulden).

Die Nachlasserbenschulden haben hierbei eine Sonderstellung, da für diese – im Gegensatz zu den Nachlassschulden und den Erbfallschulden – der Erbe regelmäßig persönlich haftet und eine Haftungsbeschränkung durch Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung regelmäßig nicht stattfindet.

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