Unter den Nachlassverbindlichkeiten sind, abstrakt gesprochen, all diejenigen Verbindlichkeiten zu verstehen, für die das Vermögen des Erblassers haftet. Dies sind die Verbindlichkeiten, die der Erblassers selbst eingegangen ist (Erblasserschulden) und die Verbindlichkeiten, die durch seinen Tod entstanden sind (Erbfallschulden).
Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen auch die Verbindlichkeiten, die durch die Verwaltung des Nachlasses entstanden sind (Nachlasserbenschulden).
Die Nachlasserbenschulden haben hierbei eine Sonderstellung, da für diese – im Gegensatz zu den Nachlassschulden und den Erbfallschulden – der Erbe regelmäßig persönlich haftet und eine Haftungsbeschränkung durch Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung regelmäßig nicht stattfindet.
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Q Logo - das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz und Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper haben sich deshalb dazu entschlossen, neben der Ihnen als Fachanwälte obliegenden Fortbildungsverpflichtung auch die durch die Bundesrechtsanwaltskammer für die Verleihung des Q-Logos geforderten Nachweise zu erfüllen und hierdurch eine hohe Qualifikation sicherzustellen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt mit der Verleihung des Q-Logos Anwälten die Möglichkeit den Nachweis der Qualitätssicherung anwaltlicher Leistung durch ständige Fortbildung zu belegen.
Das Q-Logo wird nur bei Nachweis umfangreicher Fortbildung an den jeweiligen Anwalt verliehen. Die Verleihung ist nicht dauerhaft und muss regelmäßig durch weitere Fortbildung gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
Das Fortbildungszertifikat ist verliehen an unsere Rechtsanwälte Frederick Pitz und Manfred Zipper
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