Gradualsystem

Gradualsystem

Das Gradualsystem bestimmt nach dem Grad der Verwandtschaft, wer Erbe wird. Für die Berufung als Erbe ist also entscheidend, wie viele Geburten zwischen dem Erblasser und dem Verwandten liegen.

Das Gradualsystem ist erst bei Verwandten ab der 4. Ordnung (Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge) anzuwenden. Sind Verwandte der 1. bis 3. Ordnung (Abkömmlinge, Eltern, Großeltern und deren jeweilige Abkömmlinge) vorhanden, bestimmt sich das Erbrecht nach dem Ordnungssystem.

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