Abschichtung / Abschichtungsvereinbarung

Abschichtung / Abschichtungsvereinbarung

Bei der Abschichtung handelt es sich um eine spezielle (und bisher nur wenig bekannte) Form der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Bei der Abschichtung scheidet ein Miterbe gegen Zahlung einer Abfindung aus der Erbengemeinschaft aus. Die Erbengemeinschaft wird nur mit den verbleibenden Erben fortgesetzt. Die Abschichtung kann so oft wiederholt werden, bis nur noch ein Erbe verbleibt, dieser ist dann Alleinerbe.

Die Abschichtungsvereinbarung bedarf nicht der sonst für Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften notariellen Form und bietet sich bereits aus Kostengründen an. Auch wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört, genügt die notarielle Beglaubigung der Abschichtungsvereinbarung für die Änderung des Grundbuchs, was günstiger ist als eine notarielle Auseinandersetzung.

« zurück