Der Erblasser kann seine Erbfolge nicht nur durch Testament, sondern auch durch einen Vertrag mit einer anderen Person regeln.
Durch Abschluss eines Erbvertrags bindet sich der Erblasser an diesen Vertrag und kann den Vertrag nur dann beseitigen, wenn er sich den Widerruf vorbehalten hat, der Vertragspartner zustimmt oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Erbunwürdigkeit vorliegen.
Wie jeder Vertrag kann der Erbvertrag auch unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden.
Ein Erbvertrag wird häufig geschlossen, wenn der Erblasser sich eine Gegenleistung wie z.Bsp. die Zahlung von Unterhalt oder Pflegeleistungen vom Vertragspartner versprechen lassen will.
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Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz und Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper haben sich deshalb dazu entschlossen, neben der Ihnen als Fachanwälte obliegenden Fortbildungsverpflichtung auch die durch die Bundesrechtsanwaltskammer für die Verleihung des Q-Logos geforderten Nachweise zu erfüllen und hierdurch eine hohe Qualifikation sicherzustellen.
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