Bei der Dürftigkeitseinrede handelt es sich um eine Einrede, die den Erben zur Verweigerung einer Leistung an einen Nachlassgläubiger berechtigt.
Es handelt sich hierbei um einen Schutz des Eigenvermögens der Erben. Reicht der Nachlass nicht zur Befriedigung aller Nachlassverbindlichkeiten aus, kann der Erbe den Gläubigern die Dürftigkeitseinrede gegenüber erheben. Die Gläubiger sind dann auf die Befriedigung aus dem Nachlassvermögen beschränkt.
« zurück
Wildemannstraße 4
68723 Schwetzingen
Telefon:
06202 859480
Telefax:
06202 859485
E-Mail:
info@erbrecht-anwalt24.de
Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen sind grundsätzlich zu versteuern nach dem persönlichen […]
Mit Beschluss vom 19.11.2021 hat der Bundesgerichtshof (Az. IV ZB 30/20) klargestellt, dass Verweise in einem formwirksam […]
Mit Urteil vom 12.07.2018 hatte der BGH (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass den Erben […]
Das Landgericht Neuruppin hatte mit Urteil vom 05.05.2017 (Az: 5 O 265/15) über die Frage […]
Wir laden Sie herzlich zum Expertenvortrag „Vermögensgestaltung, bleiben Sie nicht passiv!“ am 10. Januar 2017 […]
Q Logo - das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz und Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper haben sich deshalb dazu entschlossen, neben der Ihnen als Fachanwälte obliegenden Fortbildungsverpflichtung auch die durch die Bundesrechtsanwaltskammer für die Verleihung des Q-Logos geforderten Nachweise zu erfüllen und hierdurch eine hohe Qualifikation sicherzustellen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt mit der Verleihung des Q-Logos Anwälten die Möglichkeit den Nachweis der Qualitätssicherung anwaltlicher Leistung durch ständige Fortbildung zu belegen.
Das Q-Logo wird nur bei Nachweis umfangreicher Fortbildung an den jeweiligen Anwalt verliehen. Die Verleihung ist nicht dauerhaft und muss regelmäßig durch weitere Fortbildung gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
Das Fortbildungszertifikat ist verliehen an unsere Rechtsanwälte Frederick Pitz und Manfred Zipper
Weitere Informationen zum Q-Logo finden Sie auf der Webseite der Bundesrechtanwaltskammer: www.brak.de