Dürftigkeitseinrede

Dürftigkeitseinrede

Bei der Dürftigkeitseinrede handelt es sich um eine Einrede, die den Erben zur Verweigerung einer Leistung an einen Nachlassgläubiger berechtigt.

Es handelt sich hierbei um einen Schutz des Eigenvermögens der Erben. Reicht der Nachlass nicht zur Befriedigung aller Nachlassverbindlichkeiten aus, kann der Erbe den Gläubigern die Dürftigkeitseinrede gegenüber erheben. Die Gläubiger sind dann auf die Befriedigung aus dem Nachlassvermögen beschränkt.

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