Schenkung

Schenkung

Schenkung ist die unentgeltliche Zuwendung eines Vermögensgegenstands.

Das Schenkungsversprechen ist notariell formbedürftig. Die Verletzung der Form wird durch die Hingabe des Schenkungsgegenstands geheilt.

Die Schenkung ist bedeutend im Pflichtteilsrecht, da sie zu Ergänzungsansprüchen führen kann.

Auch die vorweggenommene Erbfolge ist eine Schenkung.

Je nach Wert des Geschenks fällt für die Schenkung Schenkungssteuer an.

« zurück