Der Erblasser kann selbst durch Testament oder Erbvertrag bestimmen, auf welche (natürliche und juristische) Personen sein Vermögen mit seinem Ableben übergehen soll.
Der Erblasser ist hierbei nur durch die erbrechtlichen Regelungen, insbesondere das Pflichtteilsrecht, in seiner Verfügungsfreiheit beschränkt.
Die gewillkürte Erbfolge geht der gesetzlichen Erbfolge vor und verdrängt diese.
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Mit Urteil vom 12.07.2018 hatte der BGH (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass den Erben […]
Das Landgericht Neuruppin hatte mit Urteil vom 05.05.2017 (Az: 5 O 265/15) über die Frage […]
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Q Logo - das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz und Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper haben sich deshalb dazu entschlossen, neben der Ihnen als Fachanwälte obliegenden Fortbildungsverpflichtung auch die durch die Bundesrechtsanwaltskammer für die Verleihung des Q-Logos geforderten Nachweise zu erfüllen und hierdurch eine hohe Qualifikation sicherzustellen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt mit der Verleihung des Q-Logos Anwälten die Möglichkeit den Nachweis der Qualitätssicherung anwaltlicher Leistung durch ständige Fortbildung zu belegen.
Das Q-Logo wird nur bei Nachweis umfangreicher Fortbildung an den jeweiligen Anwalt verliehen. Die Verleihung ist nicht dauerhaft und muss regelmäßig durch weitere Fortbildung gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
Das Fortbildungszertifikat ist verliehen an unsere Rechtsanwälte Frederick Pitz und Manfred Zipper
Weitere Informationen zum Q-Logo finden Sie auf der Webseite der Bundesrechtanwaltskammer: www.brak.de