Gewillkürte Erbfolge

Gewillkürte Erbfolge

Der Erblasser kann selbst durch Testament oder Erbvertrag bestimmen, auf welche (natürliche und juristische) Personen sein Vermögen mit seinem Ableben übergehen soll.

Der Erblasser ist hierbei nur durch die erbrechtlichen Regelungen, insbesondere das Pflichtteilsrecht, in seiner Verfügungsfreiheit beschränkt.

Die gewillkürte Erbfolge geht der gesetzlichen Erbfolge vor und verdrängt diese.

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