Einzelrechtsnachfolge

Einzelrechtsnachfolge

Von der Einzelrechtsnachfolge spricht man bei der Rechtsnachfolge in einzelne Gegenstände. Dies ist dem deutschen Erbrecht fremd. Es gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge (auch Universalsukzession). Eine Übertragung von Einzelgegenständen ist nur mittels Vermächtnis oder Teilungsanordnung möglich.

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