Das deutsche Erbrecht ist durch den Grundsatz der Universalsukzession bestimmt. Dies bedeutet, dass der Testierende nur sein Vermögen im Gesamten auf einen oder mehrere Personen im Wege der Erbschaft übertragen kann. Eine Übertragung von Einzelgegenständen (Singularsukzession) im Wege der Erbschaft ist nicht möglich. Alternativ kommt für diesen Fall das Vermächtnis oder die Teilungsanordnung in Frage.
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Mit Urteil vom 12.07.2018 hatte der BGH (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass den Erben […]
Das Landgericht Neuruppin hatte mit Urteil vom 05.05.2017 (Az: 5 O 265/15) über die Frage […]
Wir laden Sie herzlich zum Expertenvortrag „Vermögensgestaltung, bleiben Sie nicht passiv!“ am 10. Januar 2017 […]
Q Logo - das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz und Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper haben sich deshalb dazu entschlossen, neben der Ihnen als Fachanwälte obliegenden Fortbildungsverpflichtung auch die durch die Bundesrechtsanwaltskammer für die Verleihung des Q-Logos geforderten Nachweise zu erfüllen und hierdurch eine hohe Qualifikation sicherzustellen.
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Das Q-Logo wird nur bei Nachweis umfangreicher Fortbildung an den jeweiligen Anwalt verliehen. Die Verleihung ist nicht dauerhaft und muss regelmäßig durch weitere Fortbildung gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
Das Fortbildungszertifikat ist verliehen an unsere Rechtsanwälte Frederick Pitz und Manfred Zipper
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