Ausgleichung/ Ausgleichungspflicht

Ausgleichung/ Ausgleichungspflicht

Wird der Erblasser durch mehrere Abkömmlinge als gesetzliche Erben beerbt, sind Vorempfänge, die die Abkömmlinge vom Erblasser zu dessen Lebzeiten erhalten haben zur Ausgleichung zu bringen. Eine Ausgleichung finde auch im Rahmen des Pflichtteilsrechts statt.

Voraussetzung ist, dass zunächst die gesetzlichen Voraussetzungen der Ausgleichung eines Vorempfangs gegeben sind.

Liegt ein ausgleichungspflichtiger Vorempfang vor, ist dieser bei der Ermittlung des Werts des Nachlasses zu berücksichtigen. Hierdurch erhöht sich der Wert des Nachlasses und damit der einzelne Erbteil. Der Vorempfang ist dann wieder bei der Ermittlung der Ansprüche der jeweiligen Erben derart zu berücksichtigen, dass dessen Wert bei dem Erben, der den Vorempfang erhalten hat, in Abzug gebracht wird. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Erben den gleichen Anteil am Nachlass erhalten.

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