Ortsangabe

Ortsangabe

Die Ortsangabe in einem Testament ist obligatorisch, ein Testament ist also auch ohne Nennung des Orts der Errichtung wirksam, wenn die zwingenden Formvorschriften beachtet wurden.

Die Nennung des Ortes kann aber sinnvoll sein, da sie bei der Auslegung des Testaments herangezogen werden kann und so helfen kann, den Willen des Erblassers zu ergründen.

Erhält ein Testament keine Angabe über den Ort der Errichtung und ergeben sich hieraus Zweifel über seine Gültigkeit, so ist das Testament nur dann als gültig anzusehen, wenn sich die notwendigen Feststellungen über den Ort der Errichtung anderweit treffen lassen.

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