Zusatzpflichtteil

Zusatzpflichtteil

Der Zusatzpflichtteil soll verhindern, dass einem Pflichtteilsberechtigten, der als Erbe eingesetzt worden ist, aufgrund der Erbeinsetzung weniger verbleibt, als ihm im Fall der Enterbung zustehen würde. Der Zusatzpflichtteil besteht in der Differenz zwischen dem Wert des Erbanspruchs und dem Pflichtteilsanspruch. Der Anspruch ist gegen den oder die Erben geltend zu machen.

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