Auskunft

Auskunft

Pflichtteilsberechtigte und Erben haben zur Ermittlung des Nachlassbestands umfangreiche Auskunftsansprüche.

Erben haben Auskunftsansprüche gegen Dritte. Erben untereinander haben grundsätzlich keinen Auskunftsanspruch. Dieser kann aber dann gegeben sein, weil ein Erbe den Nachlass unter Ausschluss der anderen Erben an sich genommen (in seinen Besitz genommen) hat oder weil er ein besondere Wissen über Nachlassgegenstände besitzt.

Pflichtteilsberechtigte haben gegen die Erben einen Auskunftsanspruch.

Auch gegen durch den Erblasser beschenkte Dritte kann ein Auskunftsanspruch bestehen.

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