Stammes- und Liniensystem

Stammes- und Liniensystem

Das Stammes- und Liniensystem regelt die gesetzliche Erbfolge. Zu unterscheiden ist dabei nach den jeweiligen Ordnungen.

Innerhalb der 1. Ordnung gelangt nur das Stammessystem zur Anwendung. Jeder Abkömmling bildet mit seinen Abkömmlingen einen Stamm. Alle Stämme beerben den Erblasser zu gleichen Teilen. Lebt ein Abkömmling des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr, wird dieser durch seinen Stamm repräsentiert, es erben also dessen Abkömmlinge. Nur dann, wenn kein Vertreter eines Stammes mehr zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt, wächst der Anteil den anderen Stämmen an.

Ab der 2. Ordnung gilt das Liniensystem. Jeder Eltern- oder Großelternteil des Erblassers bildet eine eigene Linie. Innerhalb der jeweiligen Linen gilt wiederrum das Ordnungssystem und auch dort innerhalb der 1. Ordnung das Stammessystem und ab der 2. Ordnung das Liniensystem.

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