Vollmacht (postmortale, transmortale)

Vollmacht (postmortale, transmortale)

Durch die Erteilung einer Vollmacht wird ein Dritter durch den Vollmachtgeber legitimiert, für den Vollmachtgeber Rechtsgeschäfte zu führen.

Bei der postmortalen Vollmacht handelt es sich um eine Vollmacht, die der Vollmachtgeber für die Zeit nach seinem Tod erteilt.

Die transmortale Vollmacht wurde bereits vom Vollmachtgeber zu dessen Lebzeiten erteilt und soll über seinen Tod hinaus weiter gelten.

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