Nachfolgeklausel

Nachfolgeklausel

Bei der Nachfolgeklausel handelt es sich um eine gesellschaftsrechtliche Regelung. War der Verstorbene Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), scheidet diese gewöhnlich mit seinem Ableben aus der Gesellschaft aus. Sein Gesellschaftsanteil fällt den verbleibenden Gesellschaftern zu, die Erben erhalten eine Abfindung durch die Gesellschaft.

Möchte der Erblasser, dass sein Erbe seinen Platz in der Gesellschaft einnimmt, bedarf es einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag.

Vereinbaren die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag, dass mit dem Tod des Erblassers dessen Erbe (oder eine vom Erblasser bestimmte Person) automatisch in die Gesellschaft eintritt, spricht man von der Nachfolgeklausel.

Erhält der Nachfolger lediglich das Recht gegen die Gesellschaft zur Aufnahme in die Gesellschaft, spricht man von einer Eintrittsklausel.

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