Ordnungsgemäße Verwaltung

Ordnungsgemäße Verwaltung

Der Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung steht im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft. Sind mehrere Erben vorhanden, haben diese sich über die Verwaltung des Nachlasses abzustimmen und zu verständigen.  

Die Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung sind gesetzlich nicht abschließend bestimmt. Hierunter fallen diejenigen Maßnahmen, die zum Erhalt des Nachlasses und zur Erfüllung der mit der Verwaltung zusammenhängenden Pflichten erforderlich sind.

Jeder Miterbe ist den anderen Miterben gegenüber verpflichtet, an Maßnahmen mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind.

Über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung können die Erben durch Mehrheitsbeschluss bestimmen.

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