Wechselbezügliche Verfügungen

Wechselbezügliche Verfügungen

Wechselbezügliche Verfügungen nennt man Verfügungen eines Ehegatten, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu Verfügung des anderen Ehegatten stehen. Gegenstand einer wechselbezüglichen Verfügung können Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen sein.

Wechselbezügliche Verfügungen stehen zueinander im Gegenseitigkeitsverhältnis. Der Widerruf der einen Verfügung führt auch zur Nichtigkeit der Verfügung des anderen Ehegatten. Für den Widerruf bzw. die Anfechtung gelten darüber hinaus besondere Voraussetzungen.

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