Abkömmling

Abkömmling

Unter dem Begriff der Abkömmlinge werden die direkten Nachkommen eines Menschen verstanden, also seine Kinder, Enkel, Urenkel, etc..

Unbeachtlich ist, ob der Erblasser mit dem anderen Elternteil verheiratet war. Auch kann das Verwandtschaftsverhältnis durch Adoption begründet werden.

Die Abkömmlinge haben ein gesetzliches Erbrecht und, für den Fall der Enterbung, einen Pflichtteilsanspruch.

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