Nachlassgericht

Nachlassgericht

Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen, die Erteilung von Erbscheinen, die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen und die Ermittlung der Erben.

Die Nachlassgerichte werden bei den Amtsgerichten geführt. Hierfür werden besondere Abteilungen gebildet. In Baden besteht die Besonderheit, dass die Nachlassgerichte durch die örtlichen Notariate geführt werden.

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