Anwachsung

Anwachsung

Fällt ein vom Erblasser durch Testament berufener Erbe aus, weil er vor dem Erblasser verstorben ist oder die Erbschaft ausgeschlagen oder angefochten hat, und hat der Erblasser für diesen Fall keine Bestimmung getroffen, fällt dieser Erbteil den anderen Erben im Verhältnis ihrer Erbquoten zu. Der Erblasser kann die Anwachsung ausschließen.

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