War der Erblasser alleiniger Mieter der von ihm bewohnten Wohnung, wird das Mietverhältnis mit den Personen fortgesetzt, die mit dem Erblasser in einem auf Dauer angelegten Haushalt zusammengelebt haben. Der Eintritt erfolgt automatisch mit dem Tod des Erblassers. Möchten die Personen, die in das Mietverhältnis eingetreten sind, dieses nicht fortsetzen, müssen sie dies binnen eines Monats gegenüber dem Vermieter erklären. Der Eintritt gilt dann als nicht erfolgt.
Der Vermieter kann das Mietverhältnis seinerseits innerhalb eines Monats kündigen. Hierfür muss aber in der Person des eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegen.
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Q Logo - das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz und Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper haben sich deshalb dazu entschlossen, neben der Ihnen als Fachanwälte obliegenden Fortbildungsverpflichtung auch die durch die Bundesrechtsanwaltskammer für die Verleihung des Q-Logos geforderten Nachweise zu erfüllen und hierdurch eine hohe Qualifikation sicherzustellen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt mit der Verleihung des Q-Logos Anwälten die Möglichkeit den Nachweis der Qualitätssicherung anwaltlicher Leistung durch ständige Fortbildung zu belegen.
Das Q-Logo wird nur bei Nachweis umfangreicher Fortbildung an den jeweiligen Anwalt verliehen. Die Verleihung ist nicht dauerhaft und muss regelmäßig durch weitere Fortbildung gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
Das Fortbildungszertifikat ist verliehen an unsere Rechtsanwälte Frederick Pitz und Manfred Zipper
Weitere Informationen zum Q-Logo finden Sie auf der Webseite der Bundesrechtanwaltskammer: www.brak.de