Leichenfund

Leichenfund

Von einem Leichenfund spricht man einerseits, wenn der Leichnam einer nicht bekannten Person aufgefunden wird, andererseits auch, wenn die Identität der Person zwar bekannt ist, deren Körper aber Merkmale eines unnatürlichen Todes aufweist.

Liegt ein Leichenfund vor, kann der Leichnam nur mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft bestattet werden.

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