Teilungsklage

Teilungsklage

Mit der Teilungsklage wird die Erbengemeinschaft zwangsweise auseinander gesetzt. Der Kläger verlangt mittels Klage von seinen Miterben die Zustimmung zu dem von ihm errichteten Auseinandersetzungsplan. Die Teilungsklage kann das Recht zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gerichtlich erzwungen werden, wenn sich die Erben untereinander nicht über die Auseinandersetzung verständigen können.

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