Ersatzerbe

Ersatzerbe

Hierunter ist diejenige Person zu verstehen, die nach dem Willen des Erblassers erben soll, wenn ein zuvor berufener Erbe wegfällt, weil dieser z.Bsp. vorverstorben ist, ausgeschlagen hat, etc.. Der Ersatzerbe ist zu unterscheiden vom Nacherben.

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