Amtliche Verwahrung

Amtliche Verwahrung

Testamente werden durch die Nachlassgerichte in amtliche Verwahrung genommen. Hierdurch werden sie vor Verlust oder Beschädigung geschützt. Notariell errichtete Testamente werden durch den Notar direkt in die amtliche Verwahrung gegeben. Privatschriftlich errichtete Testamente können durch den Testierenden selbst in die amtliche Verwahrung gegeben werden.

Seit dem 01.01.2012 werden alle amtliche verwahrten Testamente im zentralen Testamentsregister registriert.

« zurück