Erbausgleich

Erbausgleich

Der Erbausgleich wurde 1998 abgeschafft. Durch den Erbausgleich sollten nichteheliche Kinder bei der Erbfolge berücksichtigt werden. Seit 1998 geltend im Erbrecht für eheliche und nichteheliche Kinder die gleichen Regelungen.

« zurück