Eintrittsprinzip

Eintrittsprinzip

Das Eintrittsprinzip regelt, anknüpfend an das Stammes- und Liniensystem, welche Personen innerhalb einer Ordnung den Verstorbenen beerben.

Lebt der gesetzlich berufene Erbe zum Zeitpunkt des Ablebens Erblassers nicht mehr und hat der Erblasser keine anderslautende Bestimmung getroffen, bestimmt das Eintrittsprinzip, dass der zum vorverstorbenen „Erben“ am nahst stehende Verwandte an dessen Stelle tritt.

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