Die Pflichtteilsstrafklausel ist eine Gestaltungsmöglichkeit innerhalb eines gemeinschaftlichen Testaments.
Häufig wird in gemeinschaftlichen Testamenten bestimmt, dass zunächst der überlebende Ehegatte Alleinerbe sein soll, verstirbt dieser dann, sollen die Kinder Erben werden.
Durch diese Regelung werden allerdings die Kinder auf den 1. Todesfall enterbt, so dass sie gegen den überlebenden Ehegatten den Pflichtteil geltend machen können.
Mit der Pflichtteilsstrafklausel soll die Geltendmachung des Pflichtteils verhindert werden, indem für den Fall der Geltendmachung des Pflichtteils nach dem 1. Todesfall der Abkömmling, der den Pflichtteil geltend gemacht macht hat beim Ableben des längerlebenden Ehegatten (2. Todesfall) auch nur den Pflichtteil erhält.
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