Pflichtteilsverzicht

Pflichtteilsverzicht

Der Pflichtteilsberechtigte kann durch Vertrag mit dem Erblasser auf seinen Pflichtteil verzichten.

Der Pflichtteilsverzicht ist ein Instrument, dass es dem Erblasser ermöglicht, bereits zu Lebzeiten über sein Vermögen ohne Rücksicht auf das Pflichtteilsrecht zu testieren.

Der Pflichtteilsverzicht wird regelmäßig gegen Abfindung erklärt.

Vor dem Ableben des Erblassers ist der Pflichtteilsverzicht formbedürftig und muss notariell beurkundet werden. Nach dem Tod des Erblassers ist der Verzicht auf den Pflichtteil formfrei möglich.

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