Teilerbschein

Teilerbschein

Der Teilerbschein bezeugt das Erbrecht eines einzelnen Miterben und weißt dessen Quote an der Erbengemeinschaft aus.

Der Teilerbschein erlangt Bedeutung, wenn die anderen Miterben nicht feststellbar sind oder deren Erbschaftsannahme nicht nachgewiesen werden kann.

Der Teilerbschein kann neben dem gemeinschaftlichen Erbschein ausgestellt werden.

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