Gattungsvermächtnis

Gattungsvermächtnis

Beim Gattungsvermächtnis hat der Erblasser lediglich bestimmt, dass der Bedachte eine Sache einer bestimmten Gattung erhalten soll, die aber den Verhältnissen des Bedachten zu entsprechen hat. Auch hier kann ebenfalls die Auswahl des Gegenstands dem Bedachten oder einem Dritten übertragen sein.

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